Die Anschlussheilbehandlung schließt sich unmittelbar an die stationäre Behandlung an. Sie muss gegen Ende bzw. spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Beendigung der Behandlung durch den Sozialdienst der Akutklinik oder nach einer Strahlentherapie vom Radiologen beantragt werden. Formulare für die Beantragung einer Anschlussheilbehandlung liegen den Kliniken vor-
Die Anschlussheilbehandlung soll innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einer abgeschlossenen Strahlenbehandlung beginnen. Sie dauert in der Regel drei Wochen und kann in speziellen Fällen verlängert werden.
Zuzahlung:
Ist der Kostenträger die Rentenversicherung muss eine Zuzahlung für maximal 14 Tage im Kalenderjahr geleistet werden. Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen bei stationärer Behandlung werden angerechnet.
Ist der Kostenträger die Krankenkasse ist die Dauer der Eigenbeteiligung auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlung werden angerechnet.