Krankengeld

Gesetzlich Versicherte erhalten zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach stehen ihnen für dieselbe Erkrankung innerhalb von 3 Jahren maximal weitere 72 Wochen Krankengeld zu. Das Krankengeld muss beantragt werden. Es beträgt 70% des Brutto- bzw. höchstens 90% des Nettolohns. Für freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen zum Krankentagegeld.

 

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen

Gesetzlich Versicherte müssen bei allen Kassenleistungen eine Zuzahlung von 10% der Kosten leisten, d.h sie zahlen mindestens 5,00 € bis höchstens 10,00€ zu. Dies betrifft alle Arzneimittel, Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Lymphdrainage) und Hilfsmittel (z.B. Brustprothesen, Rollstühle), aber auch Fahrtkosten, Krankenhaus-Tagegeld (10 € pro Tag, maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) und Kosten für Haushaltshilfen. Pro Jahr gibt es eine Höchstgrenze, die sogenannte Belastungsgrenze. Sie liegt in der Regel bei zwei Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei einem Prozent.

Privat Versicherte müssen in der Regel keine Zuzahlungen leisten.

 

Schwerbehinderung

An Krebs Erkrankte können einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr wird ein Schwerbehindertenausweis – in der Regel zunächst für fünf Jahre (Ausnahme Carcinoma in situ:  zwei Jahre) – ausgestellt. Mit dem Status der Schwerbehinderung ist eine Reihe von Nachteilsausgleichen verbunden. Diese schlagen sich nieder z.B. in erhöhtem Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, mehr Urlaubstagen, Steuererleichterungen und anderes mehr.

Der Antrag wird beim Landesamt für Soziales, Hochstr. 67 in 66115 Saarbrücken gestellt. Dies kann auch online geschehen. Nähere Informationen zum Schwerbehindertenfeststellungsverfahren unter https:// www.saarland.de/75720.htm

oder beim Bürgerinformationszentrum des Landesamtes 0681 9978-2181

 

Wiedereingliederung

Kehrt eine Patientin nach längerer schwerer Erkrankung wieder in den Beruf zurück, kann dies über eine stufenweise Wiedereingliederung stattfinden. Die stufenweise Wiedereingliederung setzt die Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch einen Arzt sowie das Einverständnis und das Zusammenwirken von Patientin, Arbeitgeber und Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger voraus. Die Beschäftigte ist während der Eingliederungsmaßnahme weiterhin krankgeschrieben. In der Regel dauert die Wiedereingliederung sechs Wochen bis sechs Monaten.

 

Renten

Ist die Arbeitsfähigkeit durch die Krebserkrankung bzw. Schwerbehinderung eingeschränkt oder nicht mehr gegeben, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

 

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer über mindestens sechs Monate bei alltäglichen Verrichtungen der Hilfe bedarf. Die Pflegebedürftigkeit wird bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten durch das Unternehmen MEDICPROOF festgestellt. Seit 2017 unterscheidet man 5 Grade der Pflegebedürftigkeit. Beurteilt wird dabei das Ausmaß der Einschränkung in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Hauswirtschaft und Mobilität. Ambulante oder stationäre Pflegedienste sowie pflegende Angehörige erhalten je nach Pflegegrad Sach- und Geldleistungen.

 

Härtefonds

Entsteht durch eine Krebserkrankung eine finanzielle Notlage, kann beim Härtefonds der Deutschen Krebshilfe ein einmaliger Zuschuss beantragt werden. Der Antrag muss von einer Behörde oder öffentlichen Institution z.B. dem Krankenhaussozialdienst, einer Beratungsstelle für an Krebs erkrankten Menschen, der Krankenkasse, einem Hospizdienst oder einem Pflegestützpunkt bestätigt werden.

 

Ausführliche Informationen zu den hier angeführten Themen finden Sie in folgenden Ratgebern:

Die Broschüre „Soziale Informationen“ des Verbands der Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. können unter www.frauenselbsthilfe.de heruntergeladen werden. Sie beinhaltet ausführlich und gut verständlich sozialrechtliche Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Der „Wegweiser zu Sozialleistungen“ im Rahmen der „Blauen Reihe“ der Deutschen Krebshilfe und Deutschen Krebsgesellschaft wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert und kann unter www.krebshilfe.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Außerdem finden sich im Internetportal www.betanet.de viele Informationen rund um sozialrechtliche Themen.

Autorin: Christine Kukula, Diplom Sozialpädagogin, Saarländische Krebsgesellschaft