Zur speziellen Brustkrebstherapie stehen heutzutage so genannte Antikörper zur Verfügung. Die bekanntesten zugelassenen Antikörper sind Trastuzumab (Herceptin®) und Pertuzumab (Perjeta®).

Voraussetzung für eine Behandlung mit diesen Antikörpern ist eine übermäßige Ausprägung bestimmter Rezeptoren auf den Tumorzellen. Für den Einsatz o.g. Antikörper ist dies der sogenannte HER 2 neu-Rezeptor. Die Bestimmung der Rezeptoren wird ebenfalls im Rahmen der Tumordiagnostik anhand einer speziellen Analyse von Tumorgewebe durchgeführt.

Die Zulassung des Medikamentes Trastuzumab (Herceptin®) in der adjuvanten, also “vorbeugenden”, Behandlung erfolgte im Juni 2006. Seither kann Herceptin daher für die Dauer von einem Jahr in der adjuvanten Therapie eingesetzt werden.

Seit Juli 2015 ist Pertuzumab (Perjeta®)  in Kombination mit Trastuzumab (Herceptin®) und einer  Chemotherapie für die (neo-)adjuvante Behandlung zugelassen worden.  Die gute Wirksamkeit und Verträglichkeit der Antikörper ist ein weiterer Grund, warum Patientinnen in entsprechender Situation zunehmend eine neoadjuvante Therapie angeboten wird. Bis Juli 2015 durfte die Kombination aus Pertuzumab (Perjeta®) und Trastuzumab (Herceptin®) nur in der palliativen Therapiesituation angewandt werden.

Die Antikörpertherapie kann also alleine oder in Kombination mit einer Chemotherapie erfolgen. Sie ist im Allgemeinen sehr gut verträglich und kann über einen langen Zeitraum durchgeführt werden.

 

Autoren: Team Prof. Dr.med. Erich-Franz Solomayer, Brustzentrum der Universitätsfrauenklinik, Homburg