Rehabilitation

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dienen dem Erhalt oder der Verbesserung des Gesundheitszustandes und haben zum Ziel, die Patientin wieder an die Belastungen des Alltags bzw. des Berufslebens heranzuführen. Sie werden nach Beendigung der Behandlung in der Regel stationär in einer speziell dafür zugelassenen Reha-Klinik durchgeführt. Es gibt auch prinzipiell die Möglichkeit die Maßnahmen teilstationär/ ambulant und wohnortnah in Anspruch zu nehmen. (Im onkologischen Bereich gibt es im Saarland jedoch noch kein ausreichendes Angebot dieser Art.)

Die Kosten für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen werden entweder von den Krankenkassen oder dem Rentenversicherungsträger übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Eine Rehabilitationsmaßnahme muss medizinisch begründet und von einem Arzt verordnet werden. Wichtig dabei ist, dass der Arzt den tatsächlichen Gesundheits- bzw. Krankheitszustand so ausführlich wie möglich beschreibt und die Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme eingehend begründet.

Wer eine Rehamaßnahme antreten will, muss in der Lage sein, die in der Klinik angebotenen Maßnahmen aktiv durchzuführen. Das setzt weiterhin voraus, dass

  • die Akutphase der Erkrankung bzw. Wundheilung sowie eine gegebenenfalls vorgesehene Bestrahlung abgeschlossen ist,
  • die Patientin in der Lage ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen,
  • und keine Hilfe in Bezug auf Körperpflege und Nahrungsaufnahme benötigt.

Ausnahmen bestehen für Patientinnen mit speziellen Körperbehinderungen.

Arten der medizinischen Rehabilitation:

Nach Beendigung der Behandlung haben Krebspatientinnen folgende Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation:

Wahl- und Wunschrecht

Bei der Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kann eine Wunschklinik benannt werden. Die Rentenversicherung bzw. Krankenkasse haben den Wunsch zu berücksichtigen. Sind Sie mit der Auswahl der Klinik durch den Träger nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen.

Zuzahlungen

Die Höhe der Zuzahlung hängt ab von der Art der medizinischen Rehamaßnahmen (Anschlussheilbehandlung, onkologische Nachsorge- bzw. Festigungskur), der Form (stationär, ambulant) und dem Kostenträger.

Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Die Befreiung muss beim Rehabilitationsträger beantragt werden, der dann prüft, ob die Zuzahlung eine unzumutbare Belastung darstellt. Anträge auf Zuzahlungsbefreiung sind bei den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern erhältlich.

Ablehnung eines Antrages

Wird ein Antrag auf Rehabilitation von der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger abgelehnt, kann innerhalb vier Wochen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden. Wichtig ist hier eine fundierte und ausführliche Begründung für die Notwendigkeit durch den attestierenden Arzt.

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Erkrankte Mütter und Väter können bei den Krankenkassen Kuren zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitskraft beantragen. Die Rehabilitationsmaßnahme kann mit oder ohne Kind durchgeführt werden. Ein Kind kann mitgenommen werden, wenn eine Trennung von der Mutter nicht zumutbar ist bzw. wenn die Betreuung des Kindes während der Reha nicht gewährleistet ist.

Dem Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur muss ein ärztliches Attest beigelegt werden, aus dem die Notwendigkeit für die Maßnahme hervorgeht.

Wenn während der Maßnahme keine andere Person die Weiterführung des Haushaltes gewährleisten kann, kann eine Mutter mit Kindern unter 12 Jahren oder mit einem behinderten Kind eine Haushaltshilfe beantragen. Alternativ können die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes bis zur Höhe der Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden.

Ausführliche Informationen zu den hier angeführten Themen finden Sie in folgenden Ratgebern:

Die Broschüre „Soziale Informationen“ des Verbands der Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. können unter www.frauenselbsthilfe.de heruntergeladen werden. Sie beinhaltet ausführlich und gut verständlich sozialrechtliche Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Der „Wegweiser zu Sozialleistungen“ im Rahmen der „Blauen Reihe“ der Deutschen Krebshilfe und Deutschen Krebsgesellschaft wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert und kann unter www.krebshilfe.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Außerdem finden sich im Internetportal www.betanet.de viele Informationen rund um sozialrechtliche Themen.

Autorin: Christine Kukula, Diplom Sozialpädagogin, Saarländische Krebsgesellschaft