In der Behandlung nach einer Brustkrebsdiagnose werden oftmals die Begriffe kurativ, palliativ und/oder auch Hospiz genannt, vor allem dann, wenn die Krebserkrankung bereits fortgeschritten ist.

Das Wort kurativ ist von dem lateinische Wort curare hergeleitet und bedeutet heilen. Als kurative Medizin wird die Art von Behandlung bezeichnet, die das Ziel verfolgt, die Erkrankung zu heilen bzw. ihr Fortschreiten zu verhindern.

Der Begriff palliativ leitet sich von lateinisch pallium (Mantel) ab; übersetzt heißt Palliativtherapie daher so viel wie „ummantelnde Behandlung“. Während die kurative Medizin das Wohlbefinden der Patientinnen vorübergehend dem Ziel der Heilung unterordnet, geht es der Palliativmedizin darum, die Lebensqualität der schwerstkranken Menschen so weit wie möglich bis zum Tod zu erhalten und Sterben zuzulassen. Eine Lebensverlängerung um jeden Preis ist nicht das Ziel. Sterben wird als Teil des Lebens begriffen.

Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist palliative Therapie die umfassende und aktive Behandlung von Patienten, deren Erkrankung einer kurativen Therapie nicht mehr zugänglich ist, und für die das Behandlungsziel die bestmögliche Lebensqualität für sie selbst und ihre Angehörigen ist. Die Definition der European Association for Palliative Care lautet ähnlich: Palliativmedizin ist die angemessene medizinische Versorgung von Patienten mit fortgeschrittenen und progredienten (fortschreitenden) Erkrankungen, bei denen die Behandlung auf die Lebensqualität zentriert ist und die eine begrenzte Lebenserwartung haben.

Die an einem ganzheitlichen Ansatz orientierte Medizin, auch als „Palliative Pflege“ oder „Palliative Care“ bezeichnet, integriert in ihrem Therapiekonzept nicht nur die medizinischen Aspekte, sondern berücksichtigt auch die spirituellen und psychosozialen Leiden. Um diese Leiden zu lindern, orientiert sich die Palliativmedizin stets an den Wünschen und Bedürfnissen der schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen. Sie stehen im Vordergrund der Palliativmedizin.

Das bedeutet: Palliative Care lindert Schmerzen und andere belastende Symptome, wie Übelkeit und Erbrechen, Atemnot, behandelt Wunden, Lymphödeme, Juckreiz oder Unruhe.

Die Palliativbestrahlung zielt auf Metastasierungs- und Wachstumsreduzierung bösartiger Tumoren ab, wobei jedoch von vorneherein klar ist, dass eine Heilung des Tumorleidens unmöglich ist. Ein klassisches Beispiel ist die Bestrahlung von Knochenmetastasen, die durch Druck auf das Knochenmark starke Schmerzen und Knochenbrüche verursachen können.
Palliative Chemotherapie kann das (bösartige) Tumorleiden nicht beseitigen, kann aber den Verlauf der Erkrankung verzögern und damit eventuell die verbleibende Lebensspanne eines Patienten verlängern.
Eine palliative Operation ist ein chirurgischer Eingriff, dessen Zielsetzung die Abmilderung von Krankheitsbeschwerden oder das Erhalten lebenswichtiger Körperfunktionen ist, ohne dass eine vollständige Heilung oder Beseitigung der Krankheitsursache beabsichtigt ist.

Um den anstehenden Problemen gerecht zu werden, wird in einem “interdisziplinären Team” gearbeitet, Ärzte, Pflegefachkräfte, Psychologen, Sozialarbeiter, Seelsorger, Pflegedienste, ehrenamtliche Mitarbeiter u.a. nehmen sich den betroffenen Patienten an.

Eine Palliativstation ist eine Abteilung in oder an einem Krankenhaus mit dem Behandlungsziel, die krankheitsbedingten Beschwerden zu lindern und den Gesundheitszustand der Betroffenen so zu stabilisieren, dass sie wieder entlassen werden können. Die durchschnittliche Verweildauer auf einer Palliativstation beträgt 10 Tage. Die Kosten des Aufenthalts werden durch die jeweilige Krankenkasse und durch den krankenhausüblichen Eigenbetrag abgedeckt.

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Mit Wirkung zum 1. April 2007 hat der Gesetzgeber als individuellen Leistungsanspruch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in das Sozialgesetzbuch V (5) aufgenommen. Seitdem hat jeder Versicherte in Deutschland das Recht auf diese neue Versorgungsform, die zum Ziel hat, auch solchen Schwerstkranken eine Versorgung und Betreuung zu Hause zu ermöglichen, die einen besonders aufwändigen Betreuungsbedarf haben. Damit wurde vom Gesetzgeber die Chance für den Ausbau und die Verbesserung der ambulanten Versorgung eröffnet.

Hospiz

Auch das Wort Hospiz stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt “Herberge“. Ein Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung. Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht der unheilbar kranke, sterbende Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie seine Angehörigen und Nahestehenden.

Die meisten schwerstkranken Menschen wünschen sich zu Hause zu sterben. Sofern dies nicht möglich ist und eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig oder gewünscht ist, kann die Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen Ein stationäres Hospiz ist eine vom Krankenhaus oder Seniorenheim unabhängige Pflegeeinrichtung, in die Schwerstkranken mit absehbarem Lebensende bis zu ihrem Tod betreut werden. Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen mindestens über acht und in der Regel höchstens über 16 Betten. Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die sterbenden Menschen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-) Ärzten gewährleistet. Die durchschnittliche Verweildauer in einem Hospiz liegt in der Regel zwischen 2 – 4 Wochen.

Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend verläuft und bei der eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der Patientin gewünscht wird.

Seit dem 01.08.09 ist eine Gesetzesänderung der Finanzierung von Hospizaufenthalten rechtskräftig. Demnach muss der Hospizgast in Zukunft keinen Eigenanteil mehr tragen, dieser wird komplett von den Krankenkassen übernommen. Details müssen bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Ambulante Hospizdienste

Die meisten Krebskranken haben den Wunsch bis zum Lebensende zu Hause oder im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Dies zu ermöglichen, ist eine der wesentlichen Aufgaben der ambulanten Hospizdienste.

Damit ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden kann, ist ein Versorgungsnetzwerk erforderlich, in dem alle in der Hospiz- und Palliativversorgung relevanten ambulanten und stationären  Angebote sowie die verschiedenen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten.

Eine wesentliche Unterstützung in der ambulanten Hospizarbeit sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. In der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und deren Angehörigen übernehmen die Ehrenamtlichen vielfältige Aufgaben. Begleitet und unterstützt werden sie von hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, die zugleich die palliativen und sterbebegleitenden Versorgungsleistungen koordinieren.

Die Finanzierung der ambulanten Hospizleistungen erfolgt zum Teil durch fallbezogene pauschale Zuschüsse der Krankenkassen (GKV). Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei.

Trauerbegleitung

Die Begleitung und Unterstützung endet in der Hospizarbeit nicht mit dem Tod, sie wird auf Wunsch der Angehörigen in der Zeit der Trauer weitergeführt. Vor diesem Hintergrund werden durch die stationären und ambulanten Hospizdienste in der Regel Trauerberatung oder auch Trauergruppen angeboten. Die ambulanten Hospizdienste führen zudem Beratung und Informationsveranstaltungen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer durch.

Palliativ- und Hospizangebote im Saarland

Auskünfte und Informationen zu ambulanten und stationären Palliativ- und Hospizeinrichtungen erteilen: die behandelnden Ärzte z.B. Onkologen, die Krebsberatungsstellen, die UPD-Beratungsstelle Saarbrücken, die Krankenkassen und sind zu finden im Internet z.B.:
www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de
www.hospiz-saarland.de
www.sapv-saar.de
www.palliativ-portal.de